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Vereinbarung
| Immer mehr Menschen
wünschen eine eindeutige Regelung für ihre dereinstige Bestattung
und die Begleichung der Bestattungskosten. In diesem Fall bietet
sich eine Bestattungs-Vorsorgevereinbarung an. |
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Vertragsformen |
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Die einfachste
Form der Bestattungsvorsorge ist die Niederschrift des persönlichen
Willens bezüglich einer späteren Bestattung. Das verschlossene
Schreiben kann einer Vertrauensperson mit der Auflage übergeben
werden, es erst nach Eintritt des Todesfalles zu öffnen. Gerne
beraten wir Sie, welche Vorschriften des Gesetzgebers bezüglich
einer Bestattung zu beachten sind. Falls gewünscht, bewahren
wir Erklärungen auch bis zum Todesfall auf, um dann die dort
festgehaltenen Anweisungen auszuführen.
Eine verbindliche und sichere Form, den eigenen Willen bezüglich
der Bestattung zu verwirklichen, ist die offizielle Vorsorge-Vereinbarung
mit unserem Bestattungsunternehmen. Vor allem wenn später
eine Feuer- oder Seebestattung gewünscht wird, können bei
dieser Gelegenheit die entsprechenden Papiere und Erklärungen
vorbereitet werden.
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Die finanzielle Seite |
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Zum Beratungsumfang
gehört auch die Ermittlung der Kosten für die gewünschte Bestattungsart.
Um diese Kosten abzudecken, kann zum Beispiel diese Vertragsart
gewählt werden:
Der Auftraggeber zahlt die errechnete Summe auf ein Treuhandkonto
bei der Treuhand AG ein. Dieses Geld wird dort verwaltet und
verzinst. Sie erhalten zum Jahresende einen Kontoauszug über
die Entwicklung Ihres Kapitals.
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Der Vorsorgeausweis |
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Über den Abschluss
einer Bestattungs- Vorsorgevereinbarung sollte man die nächsten
Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson informieren. Der
Auftraggeber erhält einen speziellen Vorsorge-Ausweis, der sicherstellt,
dass auch Fremde sich an das im Vertrag genannte Bestattungsunternehmen
wenden. |
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