Der Gesetzgeber
hat das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar
2004 gestrichen. Dieses Sterbegeld stand bis zu diesem Zeitpunkt
zur teilweisen Deckung der Bestattungskosten zur Verfügung.
Diese müssen nun vollständig allein durch die Hinterbliebenen
beglichen werden.
Wer seine Hinterbliebenen vor diesen Kosten bewahren will,
sollte also eigenverantwortliche Vorsorge treffen, z. B. mit
der Nürnberger Bestattungsvorsorge-Versicherung.
Diese Versicherung bietet mehrere Varianten.
Nürnberger
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