BestattungsformenDie Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen zu Lebzeiten. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige. Die Erdbestattung Sie ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner
besonderen Willenserklärung. Die Kasseler Friedhöfe bieten -
in ihren Friedparks - auch eine letzte Ruhestätte unter Bäumen
und Sträuchern abseits der herkömmlichen Gräber an; auf
Wunsch können hier auch Grabsteine und Platten gesetzt sowie Grabbeete
angelegt werden. Die Feuerbestattung Eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen
ist erforderlich. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab
oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Außerdem ist
auch eine Beisetzung der Urne in der Natur möglich - z.B. in einem
FriedWald®, einem Friedpark oder einem Naturfriedhof. Die christlichen
Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an. Die Seebestattung Auch hier muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen
oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine behördliche Genehmigung
kann nur erteilt werden, wenn eine besondere Beziehung des Verstorbenen
zur See nachzuweisen ist. Wir erstellen für Sie bei Bedarf den Antrag
auf Genehmigung. |