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Bestattungsformen
| Die Form der Bestattung
richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen
zu Lebzeiten. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet
nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige. |
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Die Erdbestattung |
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Sie
ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel
keiner besonderen Willenserklärung. Die Kasseler Friedhöfe
bieten - in ihren Friedparks
- auch eine letzte Ruhestätte unter Bäumen und Sträuchern
abseits der herkömmlichen Gräber an; auf Wunsch können
hier auch Grabsteine und Platten gesetzt sowie Grabbeete angelegt
werden. |
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Die Feuerbestattung |
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Eine
handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner
Angehörigen ist erforderlich. Die Urne kann je nach Friedhof
in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt
werden. Außerdem ist auch eine Beisetzung der Urne in
der Natur möglich - z.B. in einem FriedWald®,
einem Friedpark
oder einem Naturfriedhof.
Die christlichen Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch
die Erdbestattung an.
Ein Formular "Einäscherungserklärung" finden Sie hier. |
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Die Seebestattung |
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Auch
hier muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen
oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine behördliche
Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine besondere Beziehung
des Verstorbenen zur See nachzuweisen ist. Wir erstellen für
Sie bei Bedarf den Antrag auf Genehmigung.
Ein Formular "Erklärung zur Seebestattung" finden Sie hier. |
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